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Grundgesetz Artikel 1

Die Würde des Menschen ist unantastbar: Artikel 1 des Grundgesetzes

Was sagt Artikel 1 des Grundgesetzes aus?

Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist der Grundrechtsartikel, der die Würde des Menschen schützt. In Absatz 1 heißt es: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

Die Bedeutung der Menschenwürde

Die Menschenwürde ist ein grundlegendes Menschenrecht und ein unveräußerlicher Wert, der jedem Menschen zukommt. Sie ist die Grundlage aller anderen Grundrechte und Freiheiten. Die Achtung und der Schutz der Menschenwürde sind Aufgabe des Staates und aller Bürgerinnen und Bürger.

Geschichte des Artikels 1

Der Artikel 1 des Grundgesetzes wurde 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossen. Er basiert auf dem Menschenrechtskatalog der Vereinten Nationen und spiegelt die Erfahrungen des Nationalsozialismus wider, in dem die Menschenwürde systematisch verletzt wurde.


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